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"Saunieren auf der Waldsportanlage"

 

Auf Beschluss des Vorstandes werden ab 01.11.2012 folgende Gebührenänderungen für die Saunanutzung gültig:

1. Gebühren

- die Saunanutzung von 2 Stunden entspricht einem Saunagang

- der Mindestbetrag ist 21,00 €

Vereinsmitglieder zahlen   2,50 €
Nichtmitglieder zahlen       3,50 €

2. Abrechung der Gebühren

2.1. Nachweis

Die Nachweisführung über die Teilnehmer der Saunanutzung hat im Saunabereich ausliegenden Nachweisbuch durch die Nutzer bei jedem Saunabesuch zu erfolgen. Der Nachweis ist durch den Eintrag der Vor- und Zunamen der Teilnehmer zu erbringen.

2.2 regelmäßige Nutzer (eingetragene Gruppen)

Die Gebührenabrechnung erfolgt halbjährlich zu den Terminen 30.06. und 31.12. beim Kassenwart des Vereins.

2.3. Einmalnutzer

Die Abrechnung erfolgt umgehend, spätestens unmittelbar nach der Nutzung mit der Schlüsselübergabe.

Für beide Nutzergruppen besteht eine Bringpflicht gegenüber dem Verein.

3. Nutzungszeitraum

Der Nutzungszeitraum bezieht sich auf die Monate September bis Juni des Jahres. In den Sommermonaten Juli und August ist die Saunanutzung nicht möglich. Davon abweichende Änderungen zur Nutzungspause werden rechtzeitig bekanntgegeben.